Bahnübergang Am Stadtrand

Stadt und Deutsche Bahn setzen auf kurzfristig umsetzbare Modernisierung und Umgestaltung

Sicherheit jetzt – statt perfekter Lösung irgendwann

Der Bahnübergang Am Stadtrand in Ofenerdiek gehört zu den neuralgischen Punkten im Oldenburger Verkehrsnetz. Rückstaus auf den Gleisen, eine störanfällige mechanische Schrankenanlage aus vergangenen Jahrzehnten und schwierige Abbiegesituationen belasten Anwohnerinnen und Anwohner, Pendelnde und den Busverkehr täglich. Die Stadt Oldenburg plant deshalb gemeinsam mit der DB InfraGo eine grundlegende Verbesserung – mit klarer Priorität: Sicherheit zuerst, und zwar so schnell wie möglich.

Was wird gebaut?

Der bestehende, noch manuell bediente Bahnübergang soll ab April 2027 zu einer vollautomatischen Schrankenanlage umgebaut werden (Variante 1A). Die wichtigsten Änderungen:

  • Vollautomatisierung der Schrankenanlage einschließlich der Installation einer Lichtzeichenanlage – vergleichbar mit dem bereits modernisierten Bahnübergang Karuschenweg: kürzere Schließzeiten, weniger Rückstaus, geringere Störanfälligkeit.
  • Bau einer neuen Planstraße auf der östlichen Seite der Bahnlinie parallel zur Ofenerdieker Straße mit einem verlegten Anknüpfungspunkt der Straße Am Stadtrand an die Ofenerdieker Straße. Die neue Straße ermöglicht bei geschlossenen Schranken eine Aufstelllänge von 160 Metern. Die Kreuzung Ofenerdieker Straße/Bardieksweg/ Weißenmoorstraße wird damit vom Bahnübergang abgetrennt. Hier soll der Verkehr auch dann fließen können, wenn ein Zug fährt. Dies soll zu einer verbesserten Abwicklung des Verkehrs im Umfeld des Bahnübergangs in Ofenerdiek beitragen und wird auch ausdrücklich von der Polizei begrüßt.
  • Abknickende Vorfahrtsregelung auf der neuen Planstraße: Linksabbiegende werden aus dem Gefahrenbereich auf dem Übergang herausgehalten – das war eine ausdrückliche Anforderung der Deutschen Bahn (DB).
  • Einseitiger Geh- und Radweg auf der Südseite, Fahrbahnbreite 10,80 Meter – ausgelegt auf den Begegnungsfall zweier Lkw.
  • Tempo 30 im Bereich des Bahnübergangs (neu).
  • Aufstellflächen für Radfahrende vor den Schrankenanlagen.
  • Einrichtung zweier beleuchteter Zebrastreifen und eines rot eingefärbten Fußgängerüberwegs zur sicheren Querung der Fahrbahn.

Die Plangrundlage und die Förderung sind gesichert: Die Plangenehmigung von DB InfraGo und dem Eisenbahn-Bundesamt liegt vor, die Finanzierung erfolgt über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).

Warum jetzt – und warum diese Variante?

Die bestehende mechanische Schrankenanlage ist technisch veraltet. Ihr Betrieb verursacht wachsende Instandhaltungskosten, birgt das Risiko zunehmender Ausfälle und menschlichen Versagens. Die Vollautomatisierung ist deshalb keine Kür, sondern Notwendigkeit – und kann nur im Zusammenspiel mit dem Straßenumbau realisiert werden.

Die so genannte „Interimsvariante 1A“ ist die einzige Lösung, die kurzfristig realisierbar ist. Eine größere Lösung mit beidseitigen Nebenanlagen würde zusätzlichen Grunderwerb, erhebliche DB-Fördermittel und ein neues Planrechtsverfahren erfordern und wäre – wenn überhaupt – frühestens bei einer nächsten Sperrpause ab 2031 umsetzbar. Von Seiten der DBInfraGo konnte keine Projektzusage hinsichtlich zukünftiger personeller und finanzieller Ressourcen gegeben werden, wenn das Projekt jetzt nicht umgesetzt wird.

Alle Fraktionen im Verkehrsausschuss haben sich für Variante 1A ausgesprochen. Das gilt auch für die Polizei und das Busverkehrsunternehmen VWG. Der Einzelhandel in der Weißenmoorstraße wurde bereits vom Projektteam aufgesucht und über die Baumaßnahme informiert. Die Reaktionen fielen durchweg positiv aus.

Warum gibt es nur einen einseitigen Radweg – und keinen auf beiden Seiten?

Die Fahrbahnbreite von 10,80 Metern ist durch die notwendigen Schleppkurven für den Lkw-Begegnungsverkehr technisch vorgegeben. Auf der südlichen Seite des Bahnübergangs verbleibt schlichtweg kein Platz für eine zweite Nebenanlage. Eine beidseitige Lösung wäre erst mit einem aufwendigeren Überbau des Bahnübergangs und teilweisen Rückbau der Lärmschutzwände möglich – und das frühestens in fünf Jahren. 

Ist der Schulweg für Grundschulkinder über diesen Bahnübergang gefährdet?

Nein. Die Bahnlinie bildet die Grenze zwischen den Grundschulbezirken, sodass kein regulärer Schulweg von Grundschulkindern über diesen Bahnübergang führt. Kinder, die nördlich vom Bahnübergang Am Stadtrand wohnen und die Grundschule Ofenerdiek besuchen, nutzen wie bisher den bereits umgebauten Bahnübergang Karuschenweg. Etwaige Sondergenehmigungen hinsichtlich der Schulbesuche zwischen den beiden Grundschulen Alexandersfeld und Ofenerdiek werden zur Zeit mit den Grundschulen geklärt. 

Was ist mit dem Argument, dass viele Fußgängerinnen und Fußgänger zum Einkaufsmarkt Zimmermann über den Bahnübergang Am Stadtrand gehen?

Der Markt Zimmermann zieht Ende Mai 2027 aus. Das Argument entfällt damit zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Umbaus bereits.

Was bringt die abknickende Vorfahrtsregelung?

Sie ist eine Bedingung der Deutschen Bahn für die Automatisierung. Durch die neue Verkehrsführung können Linksabbiegende nicht mehr auf dem Bahnübergang auf eine Lücke warten – das beseitigt eine der Hauptursachen für gefährliche Rückstaus auf den Gleisen und verbessert ebenfalls den Verkehrsfluss für die Buslinien.

Inwieweit finden Bedenken und kritische Einwände Berücksichtigung?

Ein Sicherheitsaudit wurde beauftragt. Die Ergebnisse werden Mitte Juli 2026 erwartet. Bis dato vorgebrachte Einwände – auch des Regionalverbands Oldenburg im Verkehrsclub Deutschland (VCD) – werden innerhalb des Sicherheitsaudits aufgegriffen. Die Planreife wird in Kürze sichergestellt, das entsprechende Beteiligungsverfahren ist gestartet. Am Dienstag, 23. Juni, findet außerdem für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Umgestaltung des Bahnübergangs statt. Beginn ist um 18 Uhr in der Mensa der Oberschule Ofenerdiek an der Lagerstraße. 

Wann wird gebaut, und wie lange dauert es?

Voraussichtlicher Baubeginn ist April 2027, das Bauende wird für Dezember 2027 angepeilt. Die Verschiebung gegenüber früheren Planungen ermöglicht noch laufende Abstimmungen zu Grunderwerbsfragen.   

Was passiert, wenn gar nichts gebaut wird?

Die mechanische Schrankenanlage bleibt in Betrieb – mit wachsenden Ausfallrisiken und Folgekosten. Eine Verbesserung der Verkehrssituation ist in absehbarer Zeit nicht in Sicht. Unklar ist auch, ob die Fördermittel nach GVFG für den Straßenumbau weiterhin zur Verfügung stehen werden.

Zuletzt geändert am 18. Juni 2026